Auflagenbeglaubigung

Die WEMF/SW-Auflagebeglaubigung stellt sicher, dass die Auflagezahlen der regelmässig erscheinenden Titel nach denselben Kriterien pro Pressekategorie ermittelt werden und somit vergleichbar sind.

Die Verbände der Werbewirtschaft anerkennen die WEMF/SW-beglaubigten Auflagen offiziell als die allein massgeblichen.

Die beglaubigten Auflagezahlen dienen in erster Linie den Informationsbedürfnissen der Werbewirtschaft und werden in einem öffentlich zugänglichen "Bulletin" veröffentlicht.

Um die Richtigkeit der Zahlen zu gewährleisten, werden die von den Medienhäusern zu liefernden Angaben von der WEMF bzw. in ihrem Auftrag periodisch überprüft.

Renommierte Prüfgesellschaften überprüfen die Titel der Kat. I und II der Typologie 1'000 sowie die der Typologie 2'000. Wenn in Gesamtausgaben Titel der Kat. III (Auflage < 20'000 Ex.) und solche der Kat. II (20'000 – 50'000 Ex.) oder Kat. I (> 50'000 Ex.) enthalten sind, kontrollieren die Prüfgesellschaften aus Effizienzgründen alle Titel der Gesamtausgabe.

Die Prüfung der Auflagezahlen der Titel der Kat. III der Typologie 1'000 sowie die der Typologien 3'000 und 4'000 und der übrigen Titel erfolgt grundsätzlich durch die WEMF.


 

 

 

WEMF-NEWSLETTER
 Newsletter-Archiv
 Anmeldung

 

SUCHE
Auf der gesamten WEMF-Website suchen nach: